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Was ist ein Treppensteiger und was sind die Vorteile?

Ein Treppensteiger ist ein Hilfsmittel für Personen, welche nicht mehr alleine Treppensteigen können. Es können gerade aber auch kurvige Treppen im Innen- oder Außenbereich mit der Treppensteighilfe überwunden werden. Die meisten Treppensteig Geräte werden elektronisch bedient, jedoch hängt die Funktionsweise vom jeweiligen Modell ab.

Der Treppensteiger ist als Plattformlift Alternative meist so konzipiert, dass er schnell an die Unterseite eines Rollstuhls montiert werden kann. Räder und Bremsen als Teil des Steigmechanismus sorgen dafür, dass die zu transportierende Person sicher die Treppe hinauf oder hinab transportiert werden kann. Für Personen, welche nicht an einen Rollstuhl gebunden sind, sondern nur Probleme beim Treppensteigen haben, gibt es auch Varianten mit festverbautem Sitz.

Um mit dem Steigvorgang zu beginnen, müssen zuerst die Antriebsrollen des Rollstuhls entfernt werden, um die Steigmechanik des Treppensteigers nicht zu behindern. Ist dies geschehen, wählt die Hilfsperson die Steigrichtung – aufwärts oder abwärts aus. Die Hilfsperson muss immer hinter dem Rollstuhlfahrer stehen, sodass sie beim Aufwärtsfahren die Person hochziehen und beim Abwärtsfahren den Rollstuhl leicht schieben kann. Ist die Steigrichtung ausgewählt, fängt das Gerät an zu steigen.

Durch die Bremsmechanik wird gewährleistet, dass der Treppensteiger nicht ungebremst die Treppen hinab fahren kann. Am Ende der Fahrt können die Antriebsrollen des Rollstuhls wieder montiert werden.

Für wen eignet sich ein Treppensteiger?

Der Treppensteiger eignet sich für Personen, die kurz oder langfristig an einen Rollstuhl gebunden sind und in ihrem Alltag Treppen überwinden müssen. Neben Rollstuhlfahrern eignet sich die Hilfe auch für Personen mit Behinderungen im Bereich des Gehapparates oder ältere Menschen, die Probleme mit dem Treppensteigen haben. Zudem benötigt die gehbehinderte Person immer eine Hilfsperson, um das Treppensteig Gerät zu nutzen. Sodass das Hilfsmittel nicht für Personen geeignet ist, welche alleine wohnen.

Kosten

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppensteigers können stark variieren. Diese hängen von dem Anbieter und der Ausführung ab. Während Geräte, welche an einen vorhandenen Rollstuhl montiert werden, günstiger sind, sind Treppensteiger mit integriertem Sitz deutlich teurer.Die Preisspanne liegt bei Treppensteigern zwischen 1.000 € und 5.000 €. Einfache Modelle ohne Zusatzfunktionen, geringerer Tragekapazität und mit einem Untersatz für einen Rollstuhl liegen bei ca 1.000 €. Modelle mit integriertem Rollstuhl oder Sitz kosten meist über 3.500 €.

Um Kosten zu sparen kann auch auf einen gebrauchten Treppensteiger zurückgegriffen werden, das Treppensteiger nicht individuelle angefertigt werden.Hier muss nur beachtet werden, dass in diesem Fall meist keine Herstellergarantie mehr vorhanden ist und Reparaturen selbst getragen werden müssen. Gebrauchtgeräte sollten auf jeden Fall ausprobiert und auf Funktionsfähigkeit getestet werden. Bei Gebrauchtkauf können Sie im Vergleich zum Neukauf oft viel Geld sparen.

Wenn Sie nur kurzfristig oder für einen begrenzten Zeitraum an einer Gehbehinderung leiden, kann auch ein Mietangebot eingeholt werden. Günstige Geräte können bei zu einer Monatsmiete von ca. 100 Euro erworben werden, während Geräte mit umfangreicherer Ausstattung für ca. 150 Euro im Monat vermietet werden.

Finanzierung

Da der Treppensteiger im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, gilt er als medizinisches Hilfsmittel. Dadurch können die Kosten unter den richtigen Voraussetzungen von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Folgende Voraussetzungen gelten hierbei:

  • Der Antragsteller muss seiner Krankenversicherung überzeugend darlegen, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung besteht.
  • Durch den Einsatz des Geräts muss eine bevorstehende Behinderung entweder verhindert oder ausgeglichen werden können.

Werden diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.Die Krankenkasse, bei der Sie ein Hilfsmittel beantragt haben, ist verpflichtet, die eigene Leistungspflicht zu prüfen. Der Antrag muss von der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen an einen anderen Leistungsträger wie zum Beispiel die Pflegekasse weitergeleitet werden. Wird der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt, könnte die Pflegekasse für die Kosten aufkommen. Hier sind jedoch auch zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

Wird dieser Antrag auch abgelehnt, können Menschen mit geringem Einkommen einen Antrag bei dem Sozialamt stellen. Hier gilt, dass die Person mithilfe eines Treppensteigers wieder selbstständig am Arbeitsleben teilhaben könnte.

Alternativen

  • Treppenraupe:

Auf der Treppenraupe wird der Rollstuhl fest verankert. Das Treppensteigen wird mit Hilfe von sogenannten Raupenbänder ermöglicht. Sie ist nur für Rollstuhlfahrer geeignet und benötigt viel Platz. Für aktive Rollstuhlfahrer ist die Selbstfahrer-Treppenraupe sehr geeignet, da hier der Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe eine Treppe steigen kann. Die Kosten für dieses Hilfsmittel bewegen sich im Bereich zwischen 4.500 € und 10.000 €.

  • Treppenlift:

Bei einem Treppenlift wird ein Liftsystem an das Treppengeländer gebaut. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass keine Fluchtwege versperrt werden. Diese Alternative ist die bequemste Treppensteighilfe. Die Preise liegen bei 3.000 € bis 10.000 €.

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